Vereinsgeschichte, Satzungen, Organe, Mitgliedschaft

Organe des Vereins

Die Vereinsleitung

Die Vereinsleitung besteht aus dem Präsidenten und dessen Stellvertreter, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister.
 

Der Vereinsausschuss

Der Ausschuss besteht aus dem Präsidenten des Vereines, dessen Stellvertreter, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister sowie aus neun weiteren gewählten Mitgliedern, die möglichst aus allen Teilen Südtirols stammen und die im Artikel 4 der Vereinssatzungen verzeichneten Gruppen vertreten sollten.

Weiters gehören dem Ausschuss die Ehrenpräsidenten an.
 

Die Ehrenpräsidenten

Die Ehrenpräsidenten können an den Sitzungen des Ausschusses mit Stimmrecht teilnehmen.
 

Die Vollversammlung

Einmal im Jahr findet die ordentliche Vollversammlung der Vereinsmitglieder statt. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit Stimmenmehrheit bei Anwesenheit mindestens der Hälfte der Mitglieder gefasst. Die Beschlüsse sind für alle Mitglieder bindend.

Alle volljährigen Mitglieder haben in der Vollversammlung uneingeschränktes Stimmrecht.

Siehe auch Vereinssatzungen, Artikel 10 – Vollversammlung.

Das Schiedsgericht

Aus dem Vereinsverhältnis entstehende Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Amtsträgern des Vereines, sowie solche zwischen den Mitgliedern, schlichtet ein Schiedsgericht, welches von Fall zu Fall aus den Vereinsmitgliedern bestellt wird.

Siehe auch Vereinssatzungen, Artikel 11 – Schiedsgericht.