Waldgeschichte - Waldgeschichten
Am Freitag, den 14. November 2008 wurde im Rahmen der bekannten Vortragsreihe durch den Südtiroler Forstverein im Kulturhaus Kurtatsch in sehr anschaulicher Form und pointierter Weise die Geschichte aufgearbeitet: Dr. Martin Schweiggl, inzwischen in den – laut eigenen Angaben – wohlverdienten Ruhestand getretener ehemaliger Direktor des Amtes für Landschaftsökologie referiert zum Thema „100 Jahre Kaiser-Jubiläums-Bäume“ (siehe dazu eigenen Bericht) und Dr. Georg Pircher, der neue „Zugeteilte“ im Forstinspektorat Schlanders, obschon um einige Jahrzehnte jünger als sein Vorredner, berichtet in seinem Vortrag „Waldgeschichte – Waldgeschichten“ über die Zeit davor, und zwar beginnend von den Anfängen der Bäume vor über 400 Millionen Jahren bis zum ausgehenden 19. Jahrhundert.
Der Vortrag über Interessantes und Wissenswertes aus der Geschichte von Südtirols Wäldern beginnt mit der Frage, ob die Geschichte als Kreislauf aufzufassen ist, da dieselben Themen immer wiederkehren und vermeintlich Hochmodernes bereits früher einmal topaktuell war. Einige Beispiele als Beleg für diese Kreislauftheorie: Bischof Lantfried auf Säben (heute: ein leitender Beamter) wird 798 auf Anordnung des Papstes vom Salzburger Erzbischof wegen seiner Jagdleidenschaft gerügt, Lüsen gehört zum Fürstentum (heute: Forstinspektorat) Brixen, erhält 1491 eine Waldordnung (heute: ordinamento forestale) und die Lüsner (heute: Ultner oder Vinschger) beklagen sich 1554, das ihnen die Bären das Vieh reißen und auffressen.
Entstehung von Pflanzen und Wald
Die Entstehung von Pflanzen und „Wald“ führt zurück bis ins Erdaltertum (beginnt vor 560 Millionen Jahren, =“mya“), als in der Silur-Zeit (435 mya) die ersten Landpflanzen auftauchen und für das Devon (410 mya) erste Baumfarne (22 m hoch, Stammumfang 1,5 m) sowie für das Karbon (330 mya) erste Wälder (Bärlappe, Schachtelhalme, Farnpflanzen; bis 38 m hohe Schuppenbäume; „Steinkohlewälder“) nachgewiesen sind. Im Perm (290 mya) kommen die ersten Nadelhölzer dazu und die Schuppenbäume sterben wieder aus.
Im Erdmittelalter gibt es dann im Trias (230 mya) Riesenformen von Schachtelhalmen und Farnen, im Jura (200 mya) entwickeln sich die Nadelhölzer weiter und in der Kreidezeit (135 mya) kommen die Laubhölzer dazu.
In der Erdneuzeit schließlich bilden sich im Tertiär (65 mya) die „Braunkohlewälder“ mit 100 m hohen sowie 1.000 Jahre alten Bäumen und im Quartär (1,8 mya) beginnt das aktuelle Eiszeitalter, es bilden sich die heutigen Tiere und Pflanzen aus, der Mensch tritt auf und drängt die Laubwälder an den Küsten des Mittelmeers zurück.
Waldgeschichte in Mitteleuropa
Die Geschichte des Waldes Mitteleuropas beginnt in der älteren Steinzeit mit der baumlosen Tundrenzeit (Arktikum, 13.000 Jahre vor Christi Geburt) und entwickelt sich über die Birken-Kiefern-Waldzeit zur Kiefern-Hasel- und Eichenmischwaldzeit (mit Ulme, Linde, Esche, in Hochlagen erste Fichte) der mittleren Steinzeit nach dem Ende der letzten Eiszeit im Boreal (7.000 Jahren v. Chr.). Während der Eiszeit ist ganz Südtirol unter einem rund 2.000 dicken Eispanzer begraben. Um Christi Geburt (Eisenzeit) kommt es zu einer Klimaverschlechterung mit Vorherrschen der Buchenwälder und buchenreichen Mischwälder, im Subatlantikum (um 1.000 n. Chr.) wird die Verbreitung der Kiefer und Fichte durch den Menschen gefördert.
Der Abschnitt Wald und Mensch beleuchtet, dass vor rund 4.000 Jahren mit dem Sesshaftwerden des Menschen und dem Beginn von Feldbau und Tierhaltung erste sehr begrenzte Waldrodungen stattfinden. In der Römerzeit (rund 400 v. Chr. bis 500 n. Chr.) ist der Wald auf einem Viertel bereits gerodet, in der folgenden unruhigen Zeit der Völkerwanderung erobert sich der Wald einen Teil davon aber wieder zurück. Im Mittelalter ereignen sich drei große Rodungsperioden von 500 - 800, 800 - 1100 und 1100 -1300, es entsteht die Kulturlandschaft, die Klöster treten als Kolonisatoren auf. In der Zeit von 1400 bis 1600 stellen der Wald und seine Erzeugnisse die wichtigste Grundlage der Volkswirtschaft dar. Um 1500 gibt es die erste Energiekrise (Holznot). Holz wird für Eisenhütten, Schmieden, Hausbrand, Glashütten, Köhlerei und als Brennstoff benötigt. Die siedlungsnahen Wälder dienen der Viehweide, Schweinemast, Streunutzung, der Teer- Harz- Gerbrinden- und Pottaschengewinnung. Von 1600 bis 1800 beginnt sich eine geregelte Forstwirtschaft auszubilden, Saat und Pflanzung werden eingeführt. Um 1700 verschärft sich die Holznot. 1713 prägt Hans Carl von Carlowitz den Begriff „Nachhaltigkeit“. In den Revolutionsjahren um 1848 finden große Waldverwüstungen statt.
Der Annahme, Mitteleuropa wäre ohne den Einfluss des Menschen, mit Ausnahme von Mooren, Gewässern und des Hochgebirges in einem Mosaik verschiedener Entwicklungsstadien vollständig von Wald bedeckt, steht die Megaherbivorentheorie entgegen, nach der durch Einfluss der großen Pflanzenfresser (Schalenwild) nicht ausschließlich Wälder, sondern auch mehr oder weniger offene Wiesenlandschaften entstehen würden.
Waldordnungen und Forstgesetz
Wem gehört der Wald: mit der Besiedlung unserer Heimat durch Alemannen, Bajuwaren und Langobarden wird der Wald zunächst gemeinsam für Weide, Holz und Jagd genutzt („Mark“, „Gemein“ oder „Almende“). Die „Gemein“ wird seit Karl dem Großen (747-814) durch die Gerichtsgemeinde verwaltet; dabei finden meist zweimal im Jahr die Tagungen der Gerichte statt, die „Ehehafttädigungen“ (heute „Forsttagsatzungen“) heißen, wobei auch die Nutzungen für das laufende Jahr geregelt und die Übertreter der Nutzungsordnung bestraft werden. Später nehmen die Könige/Herzöge das „Almendregal“ in Anspruch (König Heinrich 1330: „Alle Wälder und Wasser der Herrschaft sind“. Meinhard II 1375: „Alle Wald und Bach sind der Herrschaft“.) Dieser Eingriff in die Rechte löst einen 500-jährigen Kampf aus, wobei schlussendlich Kaiser Ferdinand 1847 den Gemeinden das Eigentumsrecht an den Gemeindewäldern überlassen muss. Daher rührt wohl die Kampfstellung des Volkes gegen die Forstbehörde und sein mangelndes Interesse am Wald.
Im Mittelalter entsteht die Forstgesetzgebung mit den Weistümern und den Waldordnungen.
Bannwalderklärungen belegen die betreffenden Waldteile mit einem Nutzungsverbot ( „Multwälder“ von mult = Geldstrafe). Gründe dafür sind in Weistümern um 1500 angeführt: „Um den Ausbruch der Schneelahnen vorzubeugen“, „Zum Schutz der Kirche, der Häuser, wegen der Erdbrüche und Schneelahnen“, aber auch als Bannlegung oberhalb der Felder wegen Schäden. Niederdorf 1792 „befriedet Wälder, in welchen ohne Bewilligung der Nachbarschaft kein Stamm gefällt werden darf. Was oberhalb, ist den Nachbarn zum Eigenbedarfe ganz frei.“
Die Nutzung selbst wird auch geregelt: Menge je nach Berechtigung (Vollhuber, Sölleute, Tagwerker und Fremde), meist zur „Hausnotdurft“, kaum zum Verkauf. Die Waldordnung von Latsch 1500 gebietet, dass „Laubholz nur bei gutem Monde“ genutzt werden darf, diejenige von Dorf Tirol 1462 „nur von Georgi bis Michaeli“. Allgemein muss mit dem Holz sparsam umgegangen werden, oft gilt das Verbot, die Schlägerung an „Fürdinger“ (Schlagunternehmer) zu vergeben.
Als Hiebsart ist zunächst das Plentern („Ausspiegeln“) verbreitet, mit festgelegten Mindestdurchmessern (z.B. 33 cm oder 50 cm für Fichte, Tanne, Föhre). Später führt ein Holzmeister im Pfannhausamt in Hall das ausdrückliche Gebot des Kahlhiebes ein (ab 1558).
Bestimmte Baumarten werden unter Schutz gestellt: so „die perenden (=fruchttragenden) pam“ (z.B. Eichen, Buchen und Kastanien) für die Schweinemast.
Die Strafen sind nicht sehr zimperlich, wer die Geldstrafe nicht zahlt, dem wird eine Hand abgehackt. Die Strafkompetenz ist ursprünglich den Nachbarschaften vorbehalten, so z.B. in Partschins 1380: „dass der Dorfmeister zu strafen hat nach dem Rathe von 7 weisen Männern“. Von der Nachbarschaft werden zumeist zwei „Rieger“ gewählt, die selber strafen oder dem Dorfmeister zur Bestrafung anzuzeigen haben. Die Rieger wechseln jährlich und erhalten keinen Lohn. Die Strafgelder kommen der Nachbarschaft zugute (Partschins 1407) oder werden aufgeteilt: Algund 1648: „zwei Drittel dem Dorfmeister, ein Drittel der Nachbarschaft“. Im Etschtal kann die Strafe auch in irgendeiner Anzahl Yhren (Hohlmaß) Wein bestehen, den die Rieger und Dorfmeister vertrinken dürfen.
Als Beispiel für die vielen, regional angepassten Waldordnungen soll die des Vinschgaus aus dem beginnenden 18. Jahrhundert dienen: sie wird 1729 in Druck gelegt und die öffentliche Verlesung angeordnet. Diese muss aber unterbleiben, da die Organe mit Totschlag bedroht werden. Der Widerstand geht nicht nur von der Bevölkerung aus, sondern auch von den Gemeinden, welche die Gesetzgebung für sich in Anspruch nehmen. Die Publizierung erfolgt schließlich 1770. Unter Berufung auf die Waldordnung von 1586 für das Berggericht an der Etsch wird der Geltungsbereich auf Glurns, Schleis, Mals, Schlanders, Eyrs und Montani ausgedehnt. Wegen Entlegenheit des Waldmeistersitzes an der Etsch wird der Bergrichter von Imst als Oberaufseher für dieses Gebiet bestimmt. Diese Waldordnung ist die erste, welche die Teilung der Gemeindewälder vorsieht.
Grundlage für die Waldordnungen sind vielfach die Waldbereitungen. Es gibt jährliche Bereitungen, auch mit Auszeige des Holzes, und daneben auch große Bereitungen in gewissen Zeitabständen für Inventarisierung der Wälder, Grenzfestsetzung, Vermarkung und Erhebung der Bringungskosten. Die erste erhaltene große Waldbreitung findet 1459 statt und betrifft die Wälder des Oberinntales. Unter Kaiser Maximilian I wird 1501 eine „Gemaine Waldbeschau“ für das Inn- und Wipptal angeordnet. 1538 ordnet Kaiser Ferdinand eine „gmain waldbereitung in der grafschaft Tirol“ im ganzen Lande an, um „die alten ordnungen nach gelegenheit jedes orts der notdurft nach zu bessern, zu erneuern und aufzurichten“. 1535 wird auch eine Bestandsaufnahme des schlagbaren Holzes im Eisack- und Pustertal gemacht; nach diesem Bericht gibt es allein im Wipptal am Eisack 2.880.000 schlagbare Stämme, davon allein im Flaggertal 500.000. In der Waldbereitung Oberinntal 1772 werden neue Grundsätze festgelegt: Vorrat in Hallhölzern angeben und Massenschätzungen auf geometrischer Grundlage machen. Die Wälder werden in Gehaue oder Stallungen eingeteilt, die Breite der Schläge wird eingeschränkt, es tauchen Vorschriften zur künstlichen Besamung der Schläge auf. Die Forstorgane werden ausgebildet. Der Unterwaldmeister in Paznaun Franz Bruno Stolz wird 1780 lobend erwähnt, „…weil er diese sich angeeignet und mehrere Teile seines Revier vermessen und in eine Mappe eingetragen habe“. Auch Wirtschaftsleiter sind im 18. und 19. Jh. oft beritten und heißen daher „Forstbereiter“ oder „Waldbereiter“. Die untergeordneten Beamten, die ihren Dienst zu Fuß versehen müssen, sind so genannte „Forstläufer“.
Baumartenverteilung im Wandel der Zeit
In den letzten 1.000 Jahren machte unser Wald einen Wandel bei der Baumartenverteilung durch: Kiefer, Lärche und Fichte sind eindeutige Gewinner, während Tanne, Buche und Eiche zurückgedrängt werden. Vor mehreren Jahrhunderten gibt es noch ein reichliches Eichenvorkommen bei Kaltern und Tramin. 1624 werden für die Reparatur der Etschbrücke bei Sigmundskron 30 Eichen (mit entsprechenden Dimensionen) bereitgestellt. 1663 wird die Gegend am Montigglersee in Bann gelegt wegen der „neu aufkommenden Eichen“. Um 1830 gilt als größtes Eichengebiet von Tirol die Gegend von Kaltern-Leuchtenberg. Auch im Vinschgau sind die Eichen noch imposanter als heute und der Eichenwaldgürtel hat eine größere Ausdehnung. So findet man im so genannten Registrum Goswins von Marienberg einen Eintrag (1287), welcher das klösterliche Nutzungsrecht von Eichenholz im Wald oberhalb Laatsch festschreibt – wohl nicht als Brennholz, da das Kloster in Nadelwäldern genügend weitere Nutzungsrechte hat.
Die Zirbe hat auch einen schweren Stand, wie aus dem Sarntal von 1658 belegt ist. Dort untersagt ein Verbot den Schüsseldrehern, die schönsten Zirben zu schlagen, was auf eine starke Nutzung hindeutet. In der Talordnung von Martell 1832 steht: „Es ist Unfug, dass junge Leute Teller, Schüsseln herstellen, Korbflechten und Binderarbeiten machen; dadurch wird der einheimische Waldbestand gefährdet, besonders Zirm und Lärchen…“
Der Vinschgauer Sonnenberg dürfte schon im Mittelalter sehr waldarm gewesen sein. So erhält Schlanders 1332 vom König das Holznutzungsrecht im Martelltal. Das jedoch führt zu andauernden Streitigkeiten und soweit, dass 1859 nach dem Beginn einer erneuten Schlägerung durch Schlanders und Kortsch in Martell rund 30 Männer aus dem Tal, mit Stangen und mit Schusswaffen ausgerüstet, die 14 Holzarbeiter vertrieben, „welche auf dem Marsch durchs Tal sogar von Weibern mit Steinen beworfen werden“. Noch 1848 sollen Mastbäume, angeblich aus „Urwäldern“ im Matschertal nach Venedig verkauft worden sein. Wie hätten sie das Holz zur Erbauung Venedigs auch aus dem Tal bringen sollen, nachdem bei einer Gerichtsverhandlung 1517 ein Zeuge aussagt „erst ein Holzfäller aus dem Bayernlande“ habe ihnen das Lenden (Triften) gelernt? Auch gibt es keine älteren Aufzeichnungen über Berufe, die mit dem Triften oder Flößen direkt zusammenhängen.
Aus einem Reisebericht von Theodor Christomannos 1895: „Die Vinschgauer … geben wenig Anlass zur Klage ... nur mit der Forstbehörde leben sie auf gespanntem Fuße, da die Einschränkung der Weiderechte durch Bannwälder und durch das Verbot Ziegen zu halten die Ärmeren unter ihnen oft schwer in ihren Existenzmitteln trifft.“ Weiters: „Als es im Florapark bei Mals im Jahr 1885 brennt, erscheinen nur 6 der 90 Feuerwehrmitglieder, die anderen gehen wieder nach Hause“. Und: „In Taufers werden weder wir noch unsere Kinder und Kindeskinder es erleben, dass sie die Tauferer Leiten bewaldet sehen können, selbst dann nicht, wenn spätere Generationen mit dem gleichen Fleiß und der gleichen Hingabe die begonnenen Arbeiten fortsetzen.“
Nach dieser langen Geschichte ein kurzer Blick nach vorne: Der Wald hat ohne Mensch sicherlich eine Zukunft - aber der Mensch ohne Wald wohl nicht ...
Bericht: Florian Blaas